


Mehr als 5000 Menschen waren gestern in Darmstadt unterwegs



Mit 400 Menschen hatten die Veranstalter gerechnet, als sie kurzfristig die Demonstration anmeldeten unter dem Motto: „Merz und die AfD stoppen – Asylrecht verteidigen“.
Doch es waren Tausende, die sich am Freitagabend auf dem Luisenplatz versammelten, um gegen die Politik der Unionsparteien im Bundestag zu demonstrieren – und auch die „Omas gegen Rechts Darmstadt“ waren dabei, darunter einige, die sich zum ersten Mal zu den „Omas“ gesellten.
Immer mehr Menschen strömten auf den Luisenplatz, sodass nach kurzer Zeit für Busse und Bahnen kein Durchkommen mehr war. Die mindestens 5000 Menschen protestierten gegen das Verhalten der Unionsfraktion im Bundestag, die dort am Mittwoch einen Entschließungsantrag zu einer verschärften Migrationspolitik eingebracht hatte. „Friedrich Merz: Wo ist die CDU-Brandmauer?“ oder „Merz + Söder üben fleißig für ein neues ‚33“ war auf den Plakaten der Demonstrierenden zu lesen.
Neben der Union hatten die FDP und vor allem auch die AFD am Mittwoch diesem Antrag zugestimmt, der unter anderem dauerhafte Grenzkontrollen, Einreiseverbote für Menschen ohne gültige Einreisedokumente und Abschiebehaft vorsieht. Die Zustimmung der in Teilen rechtsextremen Partei billigend in Kauf genommen zu haben, das sei ein Tabubruch, glauben viele der Demonstrierenden, die am Freitag zunächst zur Darmstädter FDP-Geschäftsstelle auf der Rheinstraße und danach zur Geschäftsstelle der CDU auf dem Steubenplatz zogen.
Etwas erleichtert waren die Protestierenden, dass am Freitag der Entwurf zum Zustrombegrenzungsgesetz mit 349 zu 338 Stimmen abgelehnt worden war, einige CDU- wie FDP-Abgeordnete hatten sich enthalten. Diese Nachricht erfuhren viele erst kurz vor der Veranstaltung in Darmstadt. Das ändere jedoch nichts daran, dass die Brandmauer der demokratischen Parteien der Mitte gegen die AfD nun zerbröckelt sei, meinen viele. Das „Zustrombegrenzungsgesetz“ sollte eine Einschränkung des Familiennachzugs einschränken und der Bundespolizei das Recht geben, Abschiebehaft zu beantragen, wenn sie in ihrem Zuständigkeitsbereich, also etwa an Bahnhöfen, Ausreisepflichtige treffen sollte.